Rezeptanforderung versandt
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- Wenn Sie im aktuellen Quartal schon einmal in unserer Praxis waren, dann können Sie - von uns bewilligte Wiederholungsrezepte- nach ärztlicher Prüfung ab dem übernächsten Werktag mit Ihrer Krankenkassenkarte in der Apotheke abgerufen werden.
- Wenn Sie im aktuellen Quartal noch nicht in unserer Praxis waren, kommen Sie bitte vorbei und lesen Ihre Krankenversicherungskarte bei uns ein.
- Bei Unklarheiten nehmen wir immer telefonisch mit Ihnen Kontakt auf zwecks Klärung Ihrer Anforderung.
- Privatrezepte, Rezepte für Hilfsmittel sowie grüne Rezepte werden derzeit weiterhin in Papierform erstellt.
- Bei Betäubungsmittel-Rezepten werden weiterhin in Papierform erstellt.
- Dringliche Rezeptanforderungen bitte telefonisch oder persönlich vor Ort bestellen.
- Wir bitten von Doppelanfragen in jeglicher Form abzusehen, da dieses unsere Arbeit unnötig verzögert und behindert.
- Informieren Sie sich auch unter der Rubrik Aktuelles über evtl. Ferien- /Urlaubsabwesenheiten unserer Praxis. In dieser Zeit werden Anfragen nicht abgerufen und somit nicht bearbeitet.
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