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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte

Ab sofort übermitteln wir als Arztpraxis die eAU (Krankmeldungen) direkt an Ihre Krankenkasse.

Arztpraxen müssen Krankmeldungen (AU) digital an die Krankenversicherung senden. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer bekommen jetzt nur noch einen Durchschlag des sog. "Gelben Scheins" vom Arzt ausgehändigt: Einen für den Versicherten. Der Arbeitgeber ruft dann die eAU bei der Krankenkasse ab und bekommt so von der Krankenkasse mitgeteilt, wie lange der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist.

Bitte nicht vergessen: Arbeitnehmer, die krankgeschrieben sind, müssen dies auch künftig ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen.

 

In unserer Praxis bieten wir die eAU ab sofort für unsere gesetzlich Versicherten Patienten an.

An der Regelung für privat krankenversicherte Arbeitnehmer ändert sich vorerst nichts: Diese bekommen weiterhin einen Papierkrankenschein, den sie an ihre Krankenversicherung und den Arbeitgeber weiterleiten. Dasselbe gilt, wenn ein Arbeitnehmer zu einem Privatarzt oder einem Arzt im Ausland geht.

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